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DEUTSCHUNTERRICHT · START IN GERMANY

Deutschunterricht als Kleinunternehmer

Ich erteile Deutschunterricht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG.

Für den Deutschunterricht wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Der Unterricht umfasst Deutschkurse von A1 bis C1 sowie Prüfungsvorbereitung. Informationen zu Kursen und Anfragen finden Sie auf der Startseite.

Anbieterinformationen finden Sie im Impressum; Hinweise zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

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